Der Urlaub naht! Damit Sie in den schönsten Wochen des Jahres auf nichts verzichten müssen, haben Sie sicher schon voller Vorfreude überlegt, was Sie alles mitnehmen möchten. Die komplette Campingausrüstung? Klar! Sommerkleidung, Badesachen, Fahrräder, Proviant? Aber unbedingt! Warum auch nicht? Platz ist ja genug vorhanden. Platz vielleicht schon, aber wie sieht es eigentlich mit dem zulässigen Gesamtgewicht Ihres Reisemobils aus?

 

Gut zu wissen Gut zu wissen

 

1. Technisch zulässige Gesamtmasse
Die technisch zulässige Gesamtmasse (auch: technisch zulässige Höchstmasse in beladenem Zustand) des Fahrzeugs (z. B. 3.500 kg) ist eine vom Hersteller festgelegte Massevorgabe, die das Fahrzeug nicht überschreiten darf. Angaben zur technisch zulässigen Gesamtmasse des von Ihnen gewählten Modells finden sich in den technischen Daten. Überschreitet das Fahrzeug im praktischen Fahrbetrieb die technisch zulässige Gesamtmasse, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

2. Masse in fahrbereitem Zustand
Vereinfacht gesagt handelt es sich bei der Masse in fahrbereitem Zustand um das Grundfahrzeug mit Serienausstattung plus einem gesetzlich festgelegten Pauschalgewicht von 75 kg für den Fahrer. Hierin sind im Wesentlichen die folgenden Positionen enthalten:

  • das Leergewicht des Fahrzeugs samt Aufbau einschließlich eingefüllter Betriebsstoffe wie Schmierfette, Öle und Kühlflüssigkeiten;
  • die Serienausstattung, d. h. alle Ausstattungsgegenstände, die im werkseitig eingebauten Lieferumfang standardmäßig enthalten sind;
  • der zu 100 % gefüllte Frischwassertank im Fahrbetrieb (Fahrbefüllung gemäß Herstellerangaben; 20 Liter) und eine zu 100 % gefüllte Alu-Gasflasche mit einem Gewicht von 16 kg;
  • der zu 90 % gefüllte Kraftstofftank samt Kraftstoff;
  • der Fahrer, dessen Gewicht – unabhängig vom tatsächlichen Gewicht – nach dem EU-Recht pauschal mit 75 kg angesetzt wird.

Angaben zur Masse in fahrbereitem Zustand finden Sie für jedes Modell in unseren Verkaufsunterlagen. Wichtig ist, dass es sich bei dem in den Verkaufsunterlagen angegebenen Wert für die Masse in fahrbereitem Zustand um einen im Typgenehmigungsverfahren ermittelten und von den Behörden überprüften Standardwert handelt. Es ist rechtlich zulässig und möglich, dass die Masse in fahrbereitem Zustand des an Sie ausgelieferten Fahrzeugs von dem in den Verkaufsunterlagen angegebenen Nennwert abweicht. Die gesetzlich zulässige Toleranz beträgt ± 5 %. Damit trägt der EU-Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass es durch Gewichtsschwankungen bei Zulieferteilen sowie prozess- und witterungsbedingt zu gewissen Schwankungen bei der Masse in fahrbereitem Zustand kommt.
Veranschaulichen lassen sich diese Gewichtsabweichungen anhand einer Beispielrechnung:

  • Masse in fahrbereitem Zustand lt. Verkaufsunterlagen: 2.850 kg
  • Rechtlich zulässige Toleranz von ± 5 %: 142,50 kg
  • Rechtliche zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand: 2.707,50 kg bis 2.992,50 kg

Die konkrete Spanne der zulässigen Gewichtsabweichungen findet sich für jedes Modell in den technischen Daten. Carado unternimmt große Anstrengungen, um die Gewichtsschwankungen auf das produktionstechnisch unvermeidliche Mindestmaß zu reduzieren. Abweichungen am oberen und unteren Ende der Spanne sind daher sehr selten; gänzlich ausschließen lassen sie sich aber auch bei allen Optimierungen technisch nicht. Das reale Gewicht des Fahrzeugs sowie die Einhaltung der zulässigen Toleranz wird von [Marke] deshalb durch Wiegung jedes Fahrzeugs am Bandende überprüft.

3. Masse der Mitfahrer
Die Masse der Mitfahrer beläuft sich für jeden Sitzplatz, den der Hersteller vorgesehen hat, pauschal auf 75 kg, unabhängig davon, wieviel die Passagiere tatsächlich wiegen. Die Masse des Fahrers ist bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand enthalten (siehe oben Nr. 2) und wird deshalb nicht erneut eingerechnet. Bei einem Reisemobil mit vier zugelassenen Sitzplätzen beträgt die Masse der Mitfahrer also 3 * 75 kg = 225 kg.

4. Sonderausstattung und tatsächliche Masse
Zur Sonderausstattung (auch: Sonderausrüstung oder Zusatzausrüstung) zählen nach der gesetzlichen Definition alle nicht in der Serienausstattung enthaltenen optionalen Ausrüstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers – d. h. ab Werk – am Fahrzeug angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können (z. B.  Markise, Fahrrad- oder Motorradträger, Satellitenanlage, Solaranlage, Backofen etc.). Angaben zu den Einzel- bzw. Paketgewichten der bestellbaren Sonderausstattung finden Sie in unseren Verkaufsunterlagen. Nicht zur Sonderausstattung in diesem Sinne gehört sonstiges Zubehör, das nach der Auslieferung des Fahrzeuges ab Werk durch den Händler oder Sie persönlich nachgerüstet wird.
Die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (siehe oben Nr. 2) und die Masse der an einem konkreten Fahrzeug werkseitig verbauten Sonderausstattung werden zusammen als tatsächliche Masse bezeichnet. Die entsprechende Angabe finden Sie für Ihr Fahrzeug nach Übergabe unter Ziffer 13.2 der Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC). Bitte beachten Sie, dass es sich auch bei dieser Angabe um einen standardisierten Wert handelt. Da für die Masse in fahrbereitem Zustand – als Element der tatsächlichen Masse – eine gesetzlich zulässige Toleranz von ± 5 % gilt (siehe Nr. 2), kann auch die tatsächliche Masse gegenüber dem angegebenen Nennwert entsprechend abweichen.

 

Wie lässt sich Gewicht sparen? Wie lässt sich Gewicht sparen?

 

Seien Sie streng: Muss wirklich alles mit? Lassen Sie nach Möglichkeit die Schwergewichte Zuhause. Oder entscheiden Sie sich zumindest für die leichten Alternativen. Alutöpfe, zum Beispiel, wiegen weniger als herkömmliche. Und Dosenkonserven lassen sich wunderbar durch in Tüten abgepackte Nahrung ersetzen.

Und was ist mit Gas? Das lässt sich mittlerweile auch in Aluflaschen abfüllen. Warum also die schweren Stahlbehälter mitnehmen? Noch mehr Einsparpotential gibt es in Sachen Frischwasser. Seien Sie unbesorgt: Am Zielort gibt es ganz sicher jede Menge davon. Starten Sie also nicht mit einem randvollen Frischwassertank. Und überlegen Sie, ob das 35-Kilo-Reserverad nicht einem sehr viel leichteren Pannenset weichen könnte. Zu guter Letzt empfehlen wir Ihnen, regelmäßig den Reifendruck zu checken. Mit E-Pressure von MyCarado Systems können Sie ganz bequem und dauerhaft Ihren Benzinverbrauch drosseln. 

Für Ordnung sorgt übrigens das praktische Carado Original Zubehör. Etwa die ausziehbaren und faltbaren Boxen für die Küche oder die Seitensitzbank. 

 

 

Beladung: Was gehört wohin? Beladung: Was gehört wohin?

 

Beginnen Sie mit den schweren Gegenständen. Die sind am besten unten und zwischen den Achsen aufgehoben. So wird der Schwerpunkt des Reisemobils nach unten verlagert und die Fahrstabilität verbessert. Anti-Rutschmatten sorgen dafür, dass während der Fahrt nichts in Bewegung gerät. 

Sperriges kann gut in der Dusche oder in den Kleiderschränken untergebracht werden. Und hinten bietet die Heckgarage genug Platz für Fahrräder, Grill und Campingmöbel. Spanngurte und Zurrösen fixieren das Ganze fest und sicher. Achten Sie außerdem darauf, dass Ablageflächen und offene Fächer während der Fahrt leer sind. So müssen Sie bei Bremsmanövern nicht mit umherfliegenden „Geschossen“ rechnen. 

Alles soweit okay? Dann wünschen wir Ihnen eine gute Reise!

Inflomationen zum Bußgeld bei Überladung können Sie in diesem Bußgeldkatalog nachlesen. 

Hier können Sie sich unsere Checkliste bequem herunterladen, ausdrucken und abhaken. 

 
*Betrachten Sie die hier aufgeführten Informationen als Anregung. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit aller Angaben auf dieser Webseite keine Haftung übernehmen.
 

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Noch mehr zum Thema Ordnung? Dann schau bei unserer Einfach. Clever. Organisieren. Reihe mit Isabella Franke vorbei.

 

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