Grundsätzlich ist der Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben, Ihr Vertragspartner. Der Vertragspartner ist außerdem innerhalb den ersten zwei Jahren ab Kaufdatum gesetzlich verpflichtet, die Gewährleistung innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Garantiebedingungen, die Ihr Vertragspartner, also der Händler, mit Ihnen vereinbart hat, diese finden Sie im Vertragswerk oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Händlers.
Wir empfehlen Ihnen eine jährliche Aufbauinspektion bei einem autorisierten Handels- oder Servicepartner der Carado GmbH durchführen zu lassen, denn so erhalten Sie die Qualität und die Wertestabilität Ihres Reisemobils. Die Aufbauinspektion kann zusätzlich dabei helfen, Schäden vorzubeugen und so den optimalen Zustand Ihres Fahrzeuges langfristig zu erhalten.
Die Dichtigkeitsgarantie greift nur dann, wenn eine jährliche Dichtigkeitsprüfung durchgeführt wird. Diese Inspektion muss durch einen autorisierten Handels- oder Servicepartner der Carado GmbH erfolgen.
Weiter Informationen zur Dichtigkeitsgarantie finden Sie in unseren FAQs zur Dichtigkeitsgarantie.
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben ohne Gewähr sind, und nur als Anhaltspunkt dienen. Genaue Details müssen Sie Ihrem Vertrag entnehmen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit aller Angaben auf dieser Webseite keine Haftung übernehmen.
Ich bin ein Tooltip.